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   OLG Frankfurt, 27.11.1978 - 20 W 228/78   

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OLG Frankfurt, 27.11.1978 - 20 W 228/78 (https://dejure.org/1978,11082)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27.11.1978 - 20 W 228/78 (https://dejure.org/1978,11082)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27. November 1978 - 20 W 228/78 (https://dejure.org/1978,11082)
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG München, 04.02.2020 - 31 Wx 371/19

    Verein: Erschwerte Voraussetzungen der Satzungsänderung; faktische

    a) Satzungsbestimmungen, die die Voraussetzungen für eine Satzungsänderung erhöhen, sind dann unbeachtlich, wenn die tatsächlichen Verhältnisse des Vereins ergeben, dass die Satzung faktisch dauerhaft unabänderlich ist (OLG Frankfurt, Beschluss vom 27.11.1978 - 20 W 228/78 -, juris, Rn.8; Staudinger/Schwennicke, Mai 2019, § 33 Rn. 32f.; BeckOGK/Notz, 15.9.2018, BGB § 32 Rn. 180; Otto in: Herberger/Martinek/Rüßmann/Weth/Würdinger, jurisPK-BGB, 8. Aufl. 2017, § 33 BGB, Rn. 12; Gößl in: Baumann/Sikora, Hand- und Formularbuch des Vereinsrechts, 2. Auflage 2017, Rn. 180; Lissner, notar 12/2013, 415, 420).
  • OLG Saarbrücken, 15.11.2006 - 1 U 636/05

    Unwirksamkeit einer Satzungsbestimmung zum Stimmrecht von

    Es entspricht darüber hinaus höchstrichterlicher Rechtsprechung, dass satzungsmäßige Beschränkungen der Vereinsautonomie mit dem Wesen des Vereins unvereinbar und deshalb unzulässig sein können, wenn sie rechtlich einen so weitgehenden Fremdeinfluss gestatten, dass der Verein nicht mehr vornehmlich als von der Willensbildung und -betätigung der Mitglieder getragen wird, sondern als unselbständige Verwaltungsstelle einer anderen organisatorischen Einheit erscheint (vgl. BayObLGZ 1975, 435; 1979, 303; KG OLGZ 1974, 385; OLG Frankfurt/Main, OLGZ 1979, 5; NJW 1983, 2576).
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